Modelo 721: der Komplettleitfaden für Krypto im Ausland (2026)

Víctor Lázaro

Víctor Lázaro

6 Min. Lesezeit

Modelo 721: der Komplettleitfaden für Krypto im Ausland (2026)

Sie halten Bitcoin bei Binance, Ethereum bei Kraken und etwas USDT bei KuCoin. Übersteigt der Gesamtwert zum 31. Dezember 50.000 €, will die spanische Finanzverwaltung davon wissen. Genau dafür gibt es das Modelo 721.


Was ist das Modelo 721?

Das Modelo 721 ist eine Informationserklärung, die in Spanien steuerlich Ansässige abgeben müssen, deren Kryptowährungen im Ausland verwahrt werden.

Es ist keine Steuer. Bei der Abgabe zahlen Sie nichts. Sie teilen der spanischen Finanzverwaltung lediglich mit, was Sie besitzen und wo es liegt.

Es gilt seit 2023 (Königliches Dekret 249/2023) und wird jedes Jahr im ersten Quartal abgegeben.


Wer muss das Modelo 721 abgeben?

Sie müssen das Modelo 721 abgeben, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind in Spanien steuerlich ansässig (mehr als 183 Tage im Jahr)
  • Sie halten Kryptowährungen bei ausländischen Börsen oder Verwahrstellen
  • Der Gesamtwert übersteigt 50.000 € zum 31. Dezember

Wenn Sie 30.000 € bei Binance und 25.000 € bei Kraken halten, ergibt das 55.000 € → Sie müssen abgeben.

Wenn Sie insgesamt nur 40.000 € haben → besteht keine Pflicht.


Wann wird das Modelo 721 abgegeben?

SteuerjahrAbgabefrist
20251. Januar - 31. März 2026

Die Frist läuft vom 1. Januar bis zum 31. März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres.

Geben Sie nach dem 31. März ab, gilt das als verspätet und kann eine Strafe nach sich ziehen.


Welche Börsen gelten als ausländisch?

Das ist die entscheidende Frage. Eine Börse löst das Modelo 721 aus, wenn sie nicht an die spanische Finanzverwaltung meldet (also die Modelos 172 und 173 nicht abgibt).

Wichtig: Viele Börsen sind bei der Bank von Spanien registriert, operieren aber aus dem Ausland und melden nicht an die spanische Finanzverwaltung. „Registriert” heißt nicht, dass Sie nichts erklären müssen.

Börsen, die das Modelo 721 auslösen

Diese Börsen melden nicht an die spanische Finanzverwaltung (Stand: Dezember 2025):

BörseLandModelo 721?
CoinbaseIrlandJa
KrakenIrlandJa
Crypto.comMaltaJa
BitstampLuxemburgJa
BitpandaÖsterreichJa
eToroZypernJa
GeminiIrlandJa
BitvavoNiederlandeJa
Trade RepublicDeutschlandJa
RevolutVereinigtes KönigreichJa
KriptomatEstlandJa
WhiteBitLitauenJa
YouHodlerSchweizJa
KuCoinSeychellenJa
BybitDubaiJa
OKXSeychellenJa

Börsen, die kein Modelo 721 auslösen

Diese Börsen melden sehr wohl an die spanische Finanzverwaltung (sie haben eine spanische Steuernummer und geben die Modelos 172 und 173 ab):

BörseModelo 721?
Bit2MeNein
CriptanNein
BitnovoNein
BitbaseNein
Binance Spain (spanische Gesellschaft)Nein

Liegen alle Ihre Kryptowährungen bei spanischen Börsen, die melden, müssen Sie das 721 nicht abgeben.


Zählen Cold Wallets für das Modelo 721?

Nein. Nicht verwahrte Wallets (Ledger, Trezor, Metamask) zählen für das Modelo 721 nicht mit.

Das 721 gilt nur für Kryptowährungen in der Hand dritter Verwahrstellen (Börsen). Wenn Sie die privaten Schlüssel kontrollieren, besteht keine Meldepflicht.


Welche Angaben sind zu erklären?

Für jede ausländische Börse müssen Sie angeben:

  • Identifikation der Börse: vollständiger Name, Land, Anschrift
  • Art der Kryptowährung: BTC, ETH, USDT usw. (eine Zeile je Währung)
  • Bestand zum 31. Dezember: Anzahl der Einheiten und Bewertung in Euro
  • Durchschnittsbestand im vierten Quartal: freiwillig, aber empfehlenswert

Die Bewertung in Euro erfolgt zum Umrechnungskurs vom 31. Dezember.


Und wenn ich das 721 im Vorjahr bereits abgegeben habe?

Sie müssen es nur erneut abgeben, wenn:

  • der Gesamtwert gegenüber der letzten Erklärung um mehr als 20.000 € gestiegen ist
  • Sie ein Konto bei einer neuen ausländischen Börse eröffnet haben
  • Sie eine zuvor erklärte Position geschlossen haben

Ist Ihr Portfolio gleich viel (oder weniger) wert, müssen Sie nicht erneut abgeben.


Strafen bei Nichtabgabe des Modelo 721

VerstoßStrafe
Nichtabgabe5.000 € je ausgelassener Angabe (mindestens 10.000 €)
Falsche oder unvollständige Angaben150 € je Angabe
Verspätete Abgabe (ohne Auskunftsersuchen)300 €

Die Strafen beim 721 sind sehr hoch. Die Nichtabgabe kann teurer werden als jede Steuer, die Sie schulden könnten.


Häufig gestellte Fragen

Muss ich das 721 abgeben, wenn ich nichts verkauft habe?

Ja. Das Modelo 721 ist eine Informationserklärung. Sie erklären, was Sie besitzen, nicht was Sie verdient haben. Ob Sie verkauft haben oder nicht, spielt keine Rolle.

Was gilt, wenn ich weniger als 50.000 € habe?

Dann besteht keine Abgabepflicht. Die Schwelle liegt bei 50.000 € insgesamt über alle ausländischen Börsen hinweg.

Ist Binance eine ausländische Börse?

Das kommt darauf an. Binance.com (die globale Plattform mit Sitz auf den Kaimaninseln) löst das Modelo 721 aus. Binance Spain hingegen (die Gesellschaft mit der spanischen Steuernummer B01929306) meldet an die spanische Finanzverwaltung und löst kein 721 aus. Prüfen Sie, bei welcher Gesellschaft Ihr Konto geführt wird.

Kann ich es verspätet abgeben?

Ja, aber mit einer Strafe von 300 €, wenn Sie es freiwillig tun. Fordert die spanische Finanzverwaltung Sie zuvor auf, steigt die Strafe auf 5.000 € je Angabe.

Weiß die spanische Finanzverwaltung, dass ich Kryptowährungen bei Binance habe?

Ja. Dank der DAC8-Richtlinie und internationaler Abkommen übermitteln die Börsen Informationen über ihre Nutzer an die Steuerbehörden. Die spanische Finanzverwaltung gleicht diese Daten mit Ihrer Erklärung ab.


Zusammenfassung

  • Was: Informationserklärung über Krypto bei ausländischen Börsen
  • Wer: in Spanien steuerlich Ansässige mit mehr als 50.000 €
  • Wann: vom 1. Januar bis zum 31. März
  • Wo: elektronische Geschäftsstelle der AEAT
  • Strafen: bis zu 5.000 € je nicht erklärter Angabe

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Steuerberatung, colvence.com

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