Person betritt ein Finanzamt mit einem Koffer voller Kryptowährungen

Modelo 721: Krypto im Ausland korrekt melden

Wenn Sie mehr als 50.000 € auf Coinbase, Kraken, Revolut oder anderen Börsen halten, die nicht an die spanische Finanzverwaltung melden, sind Sie zur Abgabe verpflichtet. Wir machen es unkompliziert.

Meldeerklärung

Was ist das Modelo 721?

Das Modelo 721 ist eine verpflichtende Meldeerklärung für in Spanien Steuerpflichtige, die Kryptowährungen auf ausländischen Börsen halten.

  • Es ist keine Steuer – Sie melden nur; die Abgabe selbst kostet nichts
  • Pflicht seit 2023 – eingeführt durch das Königliche Dekret 249/2023
  • Nur verwahrte Bestände – Cold Wallets werden NICHT gemeldet
  • Jährliche Frist – 1. Januar bis 31. März

Meldeschwelle

50.000€

Gesamtwert auf ausländischen Börsen zum 31. Dezember

Voraussetzungen

Wer muss das 721 einreichen?

Sie müssen das Modelo 721 einreichen, wenn alle folgenden Bedingungen zutreffen:

In Spanien steuerlich ansässig

Sie halten sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien auf

Krypto auf ausländischen Börsen

Coinbase, Kraken, Revolut, eToro und ähnliche

Mehr als 50.000 € zum 31.12.

Die Summe ALLER ausländischen Börsen

Rechenbeispiel:

Coinbase

30.000€

+

Kraken

25.000€

=

Gesamt

55.000€

✓ Meldepflichtig

Liste der Plattformen

Welche Börsen erfordern das 721?

Meldung nötig (melden nicht selbst)

  • Coinbase
  • Kraken
  • Bitstamp
  • Bitpanda
  • Revolut
  • eToro
  • Gemini
  • Bitvavo
  • KuCoin
  • Bybit

Keine Meldung nötig (melden selbst)

  • Binance
  • Bit2Me
  • Criptan
  • Bitbase
  • Bitnovo
  • Atani
  • Rebellion Pay
  • Prosegur Crypto
  • Nebeus
  • GBTC Finance
Fristen

Fristen und Sanktionen

Das 721 nicht oder falsch einzureichen kann teuer werden

Abgabezeitraum

1. Januar – 31. März

Des Jahres nach dem Steuerjahr

Sanktionen

  • Keine Abgabe: 5.000 € je fehlender Angabe (mindestens 10.000 €)
  • Falsche Angaben: 150 € je Feld
  • Verspätete Abgabe: 300 € (freiwillig)
Unsere Leistung

So helfen wir beim 721

Wir übernehmen alles, Sie müssen nur unterschreiben

1

Wir prüfen kostenlos, ob es Sie betrifft

Wir sehen uns Ihre Lage und Ihre Börsen an und bestätigen die Pflicht

2

Wir erfassen Ihre Bestände

Wir holen die Daten Ihrer ausländischen Börsen zum 31.12.

3

Wir erstellen den Entwurf

Wir füllen das Formular mit allen erforderlichen Angaben aus

4

Wir reichen bei der AEAT ein

Wir geben die Erklärung ab und übergeben Ihnen den Beleg

Häufige Fragen zum Modelo 721

Was am häufigsten gefragt wird

Ja. Das Modelo 721 ist eine Meldeerklärung, keine Steuer. Sie teilen der Finanzverwaltung lediglich mit, was Sie halten — unabhängig davon, ob Sie verkauft haben. Übersteigen Ihre Bestände auf ausländischen Börsen zum 31. Dezember 50.000 €, müssen Sie einreichen.

Einige Börsen melden bereits selbst, sodass Sie sie im 721 nicht angeben müssen: Binance, Bit2Me, Criptan, Bitbase und Bitnovo. Coinbase, Kraken, Revolut, eToro und andere erfordern das 721 dagegen sehr wohl.

Cold Wallets werden im Modelo 721 NICHT gemeldet. Die Erklärung betrifft nur Kryptowerte, die von Dritten verwahrt werden (Börsen). Wenn Sie die privaten Schlüssel halten, besteht keine Meldepflicht.

Ja, aber mit Sanktion. Reichen Sie freiwillig nach Fristablauf ein (bevor die Verwaltung auf Sie zukommt), beträgt die Sanktion 300 €. Kommt die Verwaltung zuerst, sind es bis zu 5.000 € je fehlender Angabe (mindestens 10.000 €).

Das Modelo 721 wird jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März des Folgejahres eingereicht. Eine erneute Abgabe ist nur nötig, wenn Ihr Bestand seit der letzten Erklärung um mehr als 20.000 € gewachsen ist.

Sie brauchen: die Identifikation der Börse (Name, Land), die Arten der Kryptowährungen (BTC, ETH und so weiter), den Bestand zum 31. Dezember je Währung und deren Wert in Euro an diesem Tag.

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